Allgemeine Beitrittsbedingungen

Publishervertrag - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisierung: 1. Juli 2013
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die von Twenga im Rahmen des affinitAD-Netzwerks angebotenen Leistungen.
Die Erbringung dieser Leistungen und der Beitritt zum affinitAD-Netzwerk erfordern die vorherige Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch jeden Anbieter von Leistungen oder Inhalten über das Internet, der einen Antrag auf Beitritt zum affinitAD-Netzwerk gestellt hat, um auf seiner Internetseite Anzeigenkampagnen zu veröffentlichen und dafür Geld zu bekommen (nachstehend der „Publisher“).
Nachstehend gemeinsam "die Parteien" genannt.
VORAUSSCHICKEND WIRD FOLGENDES AUSGEFÜHRT
Der Publisher betreibt eine Internetseite, auf der er Online-Inserenten Werbefläche zur Verfügung stellt. Dieser Raum könnte für die Werbung der auf Twenga und der unter www.twenga.de verzeichneten Händler verwendet werden.
Twenga stellt unter der Internetadresse www.affinitad.de eine Plattform zur Verfügung, die das Erstellen und Einfügen von Links (sowie anderen Werbetechnologien, wie in diesem Vertrag definiert) ermöglicht, um auf den Internetseiten der Drittherausgeber die Produkte der Händler vorzustellen, die auf Twenga verzeichnet sind.
Im Rahmen der durch diese Plattform angebotenen Leistungen stellt Twenga den Kontakt zwischen Inserenten, die im Internet Werbekampagnen starten möchten, und Publishern, die Werberaum auf ihrer Internetseite nutzbar machen möchten, her.
Die Inserenten zum einen und die auf der Plattform von Twenga eingetragenen Publisher zum anderen bilden das Netzwerk von affinitAD.
In diesem Zusammenhang schließen Twenga und der Publisher einen Vertrag, um dem Publisher den Beitritt zum affinitAD-Netzwerk zu ermöglichen.
ES WURDE FOLGENDES VEREINBART:
Artikel 1 - DEFINITIONEN
"affinitAD-Netzwerk" bezeichnet alle Partner und Inserenten.
"Aktion" bezeichnet die vom Inserenten im Rahmen einer Kampagne gesetzte Zielvorgabe, die als Grundlage für die Vergütung dient (beispielsweise, ohne Vollständigkeit dieser Liste, der Vorgang, dass ein Internetuser ein Formular ausfüllt und/oder validiert, dass er sich auf der Internetseite des Inserenten einträgt, dass er einen Einkauf tätigt, etc.).
"API" bezeichnet eine Dienstleistung, die dem Publisher über Programmierschnittstellen zur Verfügung gestellt wird und es diesem ermöglicht, auf die im affinitAD-Netzwerk geschalteten Kampagnen zuzugreifen.
" CPA " oder " Cost per Action " bezeichnet die Kosten für jede Aktion.
"Display" bezeichnet jede Anzeige einer Kampagne auf der eingetragenen Internetseite, unabhängig davon, ob der Internetuser diese Kampagne tatsächlich angesehen/ angeklickt hat oder nicht.
" Eingetragene Seite " bezeichnet jede vom Publisher bei der Plattformanmeldung eingetragene Internetseite sowie jede nach den Vertragsbedingungen des Artikels 3.3 weitere zum affinitAD-Netzwerk hinzugefügte zugelassene Internetseite.
"Inserent" bezeichnet jede Person, die vom Publisher und den Partnern zur Verfügung gestellte Werbeflächen, nutzen möchte.
"Kampagne" bezeichnet die Integration einer Werbung eines Inserenten in eine Werbefläche eines affinitAD-Netzwerkpartners.
"Klick" bezeichnet die vorsätzliche und manuelle Aktivierung eines Hyperlinks welcher Art auch immer (Link, Banner, Fenster, etc.) auf der eingetragenen Internetseite durch einen Internetuser, durch die er auf eine Seite der Internetseite des Inserenten weitergeleitet wird.
"Konto" bezeichnet die persönliche Benutzeroberfläche des Publishers auf der Plattform.
" Konversionsrate" bezeichnet den Prozentanteil der Visits, die tatsächlich einen Kauf auf der Seite des Inserenten generiert haben.
" Künstlicher Traffic" bezeichnet alle Klicks, Displays oder Aktionen, die ungültig sind und insbesondere von Robotern, von Anträgen per E-Mail, von Diskussionsforen oder von Skriptgeneratoren stammen, durch die Links auf andere Internetseiten als die auf der Internetseite eingetragenen erzeugt werden, die nicht durch eine Suchmaschine generierten Klicks, die Klicks, denen keine aktive Aktion eines einzelnen Users, der Zugriff auf eine bestimmte Seite nehmen wollte, vorangegangen ist, Klicks, die aus einer Reihe von Schlüsselworten herrührt, die gegen die Urheberrechte verstößt, sowie die Klicks, die auf nicht korrekte Aktionen den Internetusern gegenüber zurückgehen, durch die sie zu bestimmten Aktionen veranlasst werden sollen.
Die Definition dieses Begriffs beschränkt sich nicht auf die vorangehende Beschreibung. Die Qualifizierung des "Künstlichen Traffics" kann von den Parteien bemessen werden.
" Partner " bezeichnet jede Person, die dem affinitAD-Netzwerk beigetreten ist, um die Werbefläche der von ihr herausgegebenen Internetseite(n) ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen.
" Plattform " bezeichnet eine von Twenga entwickelte EDV-Lösung, die im Internet unter der Adresse www.affinitad.de zugänglich ist. Sie ermöglicht dem Publisher, auf eingetragenen Internetseiten Kampagnen einzufügen und die Anzahl und die Art der Aktionen, Klicks und Displays, die auf der Internetseite in Verbindung mit den Kampagnen generiert werden, zu speichern.
" Revenue Share " bezeichnet die Aufteilung der im Rahmen einer Kampagne erzeugten Revenues zwischen Twenga und dem Publisher.
" Skript " bezeichnet den Javascript-Code, der die Anzeige der Inserenten-Kampagnen auf der eingetragenen Internetseite ermöglicht.
" Twenga-Gruppe " bezeichnet alle von Twenga direkt oder indirekt kontrollierten oder gemeinsam mit Twenga gehaltenen Einheiten, wobei der Begriff "Kontrolle" im Sinne des Artikels L.233-3 des französischen Handelsgesetzbuchs zu verstehen ist.
"Vertrag" bezeichnet die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Anmeldeformular des Publishers, in seiner von Twenga akzeptierten Form, und die auf der Plattform veröffentlichten Tarife.
Artikel 2 - GEGENSTAND
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es, die Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung der Plattform und die Integrationsrichtlinien des Publishers in das affinitAD-Netzwerk zu definieren, um seine Werbefläche ganz oder teilweise bei den Inserenten, die auf den Internetseiten der Partner Kampagnen starten möchten, zu vermarkten. Sie sind jederzeit auf der Internetseite www.affinitad.de zugänglich.
Sie können gegebenenfalls durch für bestimmte Leistungen geltende, besondere Bedingungen ergänzt werden, die im Falle eines Widerspruchs Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben.
Artikel 3 - Modalitäten der Zulassung des Herausgebers
3.1. Anmeldeantrag
Um dem affinitAD-Netzwerk beizutreten muss der Publisher online einen Anmeldeantrag stellen, indem er das zu diesem Zweck auf der Internetseite www.affinitad.de vorgesehene Formular vollständig ausfüllt.
Der Publisher muss alle als Pflichtangabe gekennzeichneten Felder ausfüllen.
Ein unvollständig ausgefüllter Antrag wird nicht berücksichtigt.
Der Publisher garantiert, dass alle im Antragsformular für die Eintragung gemachten Angaben richtig und in keinster Weise irreführend sind. Im Falle einer Änderung verpflichtet sich der Publisher, seine Informationen unverzüglich über sein Konto zu ändern.
Am Ende des Anmeldeverfahrens wird der Publisher dazu aufgefordert, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Charta des affinitAd-Netzwerks zu akzeptieren, indem er auf das zu diesem Zweck vorgesehene Kästchen klickt. Bei fehlender Bestätigung kann das Formular nicht validiert werden und der Anmeldeantrag wird nicht berücksichtigt.
3.2. Vom Verschicken des Anmeldeantrags bis zur Annahme durch Twenga
Sobald der Anmeldeantrag gestellt wurde, ist der Publisher autorisiert, ausschließlich Kampagnen der Inserenten auf der oder den eingetragenen Internetseite(n) zu veröffentlichen.
Dem Publisher ist somit untersagt, Kampagnen von Inserenten auf Internetseiten zu veröffentlichen, deren Eintragung vorher von Twenga nicht ausdrücklich autorisiert wurde.
Die zwischen dem Anmeldeantrag und der Bestätigung der eingetragenen Internetseite veröffentlichten Kampagnen werden nur unter der Bedingung vergütet, dass der Vertrag endgültig in Kraft tritt, d.h. sobald der Anmeldeantrag der Internetseite von Twenga akzeptiert wird.
Twenga verpflichtet sich, den Anmeldeantrag so schnell als möglich zu bearbeiten.
Falls der Anmeldeantrag abgelehnt wird, wird die Kampagnenveröffentlichung der Inserenten automatisch eingestellt und es wird dem Publisher keinerlei Vergütung geschuldet.
3.3. Annahme des Antrags auf Eintragung durch Twenga
Der Vertrag tritt erst dann in Kraft, wenn Twenga den Anmeldeantrag des Publishers akzeptiert hat. Diese Annahme wird formell durch das Verschicken einer E-Mail an den Publisher bestätigt.
Twenga behält sich das Recht vor, Anmeldeanträge aus Gründen, die sich zum Beispiel auf technische Schwierigkeiten oder die Art der eingetragenen Internetseite beziehen, abzulehnen.
Twenga kann insbesondere ablehnen, in das affinitAD-Netzwerk Internetseiten aufzunehmen, deren Inhalt dem Image und dem Ruf von Twenga oder der Inserenten schaden könnte, der nicht der einschlägigen Gesetzgebung und Vorschriften und/oder der nicht der Charta des affinitAD-Netzwerkes entspricht, der die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten gefährdet, der die Rechte Dritter verletzt oder der automatisch generiert wird.
3.4. Zum affinitAD-Netzwerk zugelassene Internetseite
Der Publisher ist autorisiert, die Kampagnen der Inserenten zu veröffentlichen, dies aber ausschließlich auf der oder den eingetragenen Internetseite(n). Der Publisher untersagt es sich daher, die Kampagnen der Inserenten auf Internetseiten zu veröffentlichen, deren Eintragung vorher von Twenga nicht akzeptiert wurde.
Der Publisher, der während der Dauer des Vertrags andere Internetseiten für das affinitAD-Netzwerk zulassen möchte, muss erklären, dass die Internetseite ihm gehört oder er autorisiert ist, sie zu nutzen, um den Betrieb des Dienstes zu aktivieren.
Der Publisher haftet allein für die eingetragene Internetseite und ihren Inhalt.
Er verpflichtet sich insbesondere sicherzustellen, dass keine der Internetseiten gegen die einschlägigen Gesetze und Vorschriften, die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder die Rechte Dritter verstößt.
Er muss zudem die Qualität des Inhalts der eingetragenen Internetseite sicherstellen. Dabei ist insbesondere die Erstellung automatischer Inhalte untersagt.
Der Publisher versichert auch, dass er über alle Rechte und Genehmigungen verfügt, die für die Veröffentlichung der Kampagnen auf der eingetragenen Internetseite notwendig sind.
Artikel 4 - FUNKTIONSWEISE
4.1.Konto
Gleich nach Antragsstellung verfügt der Publisher über ein Konto, das ihm das Einfügen von Kampagnen auf der eingetragenen Internetseite ermöglicht. Der Publisher hat zu seinem Konto über einen persönlichen Benutzernamen und ein persönliches Kennwort Zugang.
Der Publisher haftet allein für die Nutzung seines Benutzernamens und seines Kennworts, welche den Zugriff auf sein Konto erlauben. Jeder Zugriff zum Konto mittels des Benutzernamens und des Passworts, sowie jede Änderung oder jede sonstige auf dem Konto vorgenommene Aktion erfolgt allein durch den Publisher.
Die Wahrung der Geheimhaltung des Passworts obliegt nur ihm allein. Der Publisher ist gehalten, Twenga unverzüglich per Post oder per E-Mail zu kontaktieren, falls er den Verlust oder den Diebstahl seines Benutzernamens und Passworts feststellt. Unverzüglich nach dem Benachrichtigungserhalt deaktiviert Twenga die Identifizierungsdaten des Publishers und stellt diesem so schnell wie möglich einen neuen Benutzernamen und ein neues Passwort zu.
4.2.Installierung der Skripte
Um Kampagnen auf der eingetragenen Internetseite veröffentlichen zu können, muss der Publisher dort vorher ein oder mehrere Skriptes seiner Wahl installieren oder die affinitAD-APIs nutzen.
Entschließt sich der Publisher zur Nutzung der APIs, verpflichtet er sich die Nutzungsbedingungen der affinitAD-APIs zu respektieren, so wie diese im Anhang Nr.2 definiert sind.
Twenga stellt dem Publisher verschiedene Arten von Skriptens für das Einfügen von Kampagnen auf der eingetragenen Internetseite zur Verfügung. Die Skriptarten werden auf der Internetseite www.affinitad.de beschrieben.
Der Publisher wird informiert, dass bestimmte Skripts bestimmten Kategorien von eingetragenen Internetseiten oder Partnern vorbehalten sind. Twenga garantiert keinen unbeschränkten Zugang zu allen auf der Plattform bereitgestellten Skriptens. Twenga verpflichtet sich lediglich, jedem Partner zumindest eine Art von Skript zur Verfügung zu stellen.
Die Installierung der für die Veröffentlichung der Kampagnen notwendigen Skriptes auf der eingetragenen Internetseite obliegt dem Publisher und erfolgt auf dessen Kosten.
Der Publisher verpflichtet sich, die ihm von Twenga zur Verfügung gestellten Skriptes nicht ohne vorherige Genehmigung zu ändern oder zu verfälschen. Twenga behält sich das Recht vor, aus Reparaturgründen oder zur Instandhaltung zeitweise Skriptes zu deaktivieren.
Der Publisher sei informiert, dass die von Twenga entwickelten Skriptes den Inhalt der Seiten, auf denen der Publisher sie installiert hat, automatisch lesen und interpretieren.
Es obliegt daher dem Publisher, der den Inhalt der eingetragenen Internetseite ganz oder zum Teil schützen möchte, auf den betreffenden Seiten keine Skripts zu installieren.
Twenga kann nicht für den Umstand haftbar gemacht werden, dass ihre Computer die geschützten Daten auf der eingetragenen Internetseite automatisch liest.
Der Publisher kann jederzeit die Skriptes seiner Seiten entfernen.
4.3. Veröffentlichung der Kampagnen
Twenga garantiert nicht, dass die ausgewählten und auf den Seiten des Publishers veröffentlichten Kampagnen nicht Produkte oder Leistungen betreffen, die zu denen, auf die sich die eingetragene Internetseite bezieht, in Konkurrenz stehen.
Der Publisher autorisiert Twenga ausdrücklich, Werbung für ihre eigenen Produkte an den Stellen zu veröffentlichen, an denen der Publisher Skriptes installiert hat, insbesondere wenn Twenga auf der eingetragenen Internetseite über keine geeignete Kampagne verfügt oder nicht alle Flächen, auf denen der Publisher Skriptes installiert hat, vollständig ausfüllen kann.
Der Publisher wird informiert, dass der mit den Inserenten abzuschließende Vertrag vorsieht, dass diese ihre Kampagne auf der eingetragenen Internetseite zurückziehen können, ohne dass daraus Schadensersatzansprüche erwachsen.
4.4. Pflichten des Publishers
Der Publisher verpflichtet sich, keinen künstlichen Traffic zu generieren oder zur Generierung beizutragen und allgemeiner, die Plattform und die Leistungen von Twenga nicht auf unzulässige oder ungesetzliche Art und Weise zu verwenden.
4.5. Traffic-Qualität
Der Publisher verpflichtet sich, dem affinitAD-Netzwerk qualitativ hochwertigen Traffic zur Verfügung zu stellen. Liegt die Konversionsrate für einen Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Monaten unter 0,8%, so behält sich Twenga das Recht vor, von seinem Kündigungsrecht nach Artikel 8.2.1. Gebrauch zu machen.
4.6 Kein Exklusivrecht
Der Vertrag impliziert keinerlei Exklusivrecht für die Parteien.
Twenga verpflichtet sich nicht, alle Flächen, auf denen der Publisher Skripts installiert hat, vollständig zu füllen.
Dem Publisher steht es frei, allen Werbenetzen beizutreten, ohne Twenga vorher darüber zu informieren.
Artikel 5 - FINANZIELLE BEDINGUNGEN
5.1. Tarife
Die Vergütung des Publishers ist folgende:
Vergütung nach Revenue Share: die vom Inserenten gezahlte Vergütung für eine im Rahmen einer Kampagne verbuchte Aktion (zum Beispiel Prozentsatz auf den Preis eines vom Inserenten durchgeführten Verkaufs) wird folgendermaßen zwischen dem Publisher und von Twenga geteilt: 60% des Betrags der Provision für den Publisher und 40% für Twenga.
Twenga kann diese Vergütung jederzeit ändern und wird den Publisher gemäß Artikel 13 ("Änderungen") des Vertrags umgehend informieren.
Die Tarife sind in Euro netto angegeben. Twenga zahlt dem Publisher die entsprechende MwSt. nur dann aus, wenn der Publisher ausdrücklich angegeben hat, der MwSt. zu unterliegen.
5.2. Modalitäten der Rechnungsstellung
5.2.1.
Der dem Publisher aufgrund der Klicks, Page Impressions oder Aktionen geschuldete Betrag wird von Twenga am Ende jeden Monats festgelegt.
5.2.2.
Der Herausgeber erteilt Twenga eine Vollmacht, um die Rechnungen während der gesamten Dauer des Vertrags in seinem Namen und auf seine Rechnung auszustellen (Selbst-Rechnungsstellung).
Die Rechnungen werden spätestens am fünfzehnten Tag des auf den betreffenden Monat folgenden Monats erstellt.
Gemäß dem Gesetz haftet der Publisher nach wie vor für alle seine Pflichten im Bereich der Rechnungsstellung und für die Folgen bezüglich der MwSt. In jedem Fall obliegt es dem Publisher, Twenga anzugeben, ob er der MwSt. unterliegt oder nicht. Jede Änderung muss per E-Mail an die Adresse accounting-de@affinitad.com mitgeteilt werden.
Der Publisher verpflichtet sich, dem Finanzamt alle auf den auf seinen Namen und für ihn erstellten Rechnungen genannten Steuern zu zahlen. Falls die Kopie der Rechnung über das Konto nicht verfügbar sein sollte, verpflichtet sich der Publisher, sie sofort bei Twenga unter der E-Mail-Adresse support-de@affinitad.com anzufordern.
5.2.3.
Der dem Publisher geschuldete Betrag muss den Mindestbetrag von 50 € netto erreichen, um Gegenstand einer Rechnung und einer Zahlung zu sein. Falls der geschuldete Betrag niedriger als der Mindestbetrag von 50 € netto ist, wird für den betreffenden Monat keinerlei Vergütung in Rechnung gestellt und der Betrag wird auf die für die Aktivität des folgenden Monats geschuldete Vergütung aufgeschlagen, bis der gesamte geschuldete Betrag den Mindestbetrag von 50 € netto erreicht.
Ungeachtet der obigen Bestimmung wird der dem Publisher geschuldete Betrag im Falle einer Kündigung des Vertrags diesem in Rechnung gestellt und von ihm bezahlt, und zwar selbst, wenn er niedriger ist als der Mindestbetrag von 50 € netto.
5.3. Zahlungsmodalitäten
5.3.1.
Die Beträge werden dem Publisher innerhalb einer Frist von höchstens fünfundvierzig (45) Tagen ab dem Datum der Erstellung der Rechnung ausgezahlt, per PayPal oder per Banküberweisung an die in seinem Konto genannte Bankverbindung (zuzüglich Bearbeitungsgebühren, die abhängig von der Bearbeitungsstelle verschieden sein können und zu Lasten des Publishers gehen).
5.3.2.
Twenga kann im Falle eines Zahlungsproblems oder -fehlers aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben, die vom Publisher gemacht wurden, keinesfalls haftbar gemacht werden.
In einem solchen Fall gehen alle eventuell von Twenga verauslagten Kosten zu Lasten des Publishers, der Twenga ausdrücklich autorisiert, sie von den ihm geschuldeten Beträgen abzuziehen.
Artikel 6 - BEWEISELEMENTE ZUR VERGÜTUNG
Die Aufstellung der Vorgänge, die zu einer Vergütung führen (Klicks, Aktionen oder Displays) wird über die Plattform und EDV-Anlagen von Twenga erstellt.
Die auf der Plattform verzeichneten Ergebnisse sind zwischen den Parteien verbindlich und erlauben es, den Beweis für die Vorgänge zu erbringen, die zu einer Vergütung führen (Klicks, Aktionen und Displays) und als Grundlage für die Berechnung des Preises dienen.
Allgemein sind alle auf der Plattform verzeichneten Operationen und Verbindungen zwischen den Parteien verbindlich.
Die Elemente sind über das Konto des Herausgebers zugänglich.
Daher verpflichtet sich der Publisher, dass er die Zulässigkeit, die Gültigkeit und die Rechtswirksamkeit solcher Beweiselemente nicht nur aufgrund ihrer dematerialisierten Art in Frage stellen wird.
Artikel 7 - GARANTIEN DES PUBLISHERS
Der Publisher steht Twenga gegenüber für alle Schäden ein, die sich aus dem Inhalt der eingetragenen Internetseite, aus jeder Übertragung unrichtiger oder falscher Informationen oder allgemeiner, jeder Vertragsverletzung ergeben.
Der Publisher verpflichtet sich, Twenga alle Kosten, Gebühren und Schadensersatzleistungen zu zahlen, die aus diesem Grund zu übernehmen wären.
Artikel 8 - DAUER UND KÜNDIGUNG
8.1. Dauer
Der Vertrag tritt zum Datum der Annahme des Antrags auf Eintragung des Herausgebers durch Twenga für eine unbefristete Dauer in Kraft.
8.2. Kündigung
Jede der Parteien kann den Vertrag jederzeit aufkündigen, ohne irgendeinen Grund nachweisen zu müssen, dies auf einfachen schriftlichen Antrag, der der anderen Partei per Schreiben oder per E-Mail zugeschickt wird, wobei eine Kündigungsfrist von wenigstens sieben (7) Tagen eingehalten wird.
Die Kündigung tritt von Rechts wegen bei Ablauf der Kündigungsfrist in Kraft.
8.3 Kündigung wegen Vertragsverletzung
Der Vertrag kann von Rechts wegen von der einen oder anderen der Parteien per Brief oder per E-Mail im Falle einer Verletzung irgendeiner der vertraglichen Pflichten durch die andere Partei aufgekündigt werden, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von sieben (7) Tagen ab dem Verschicken einer Mahnung per Schreiben oder E-Mail, der Verletzung ein Ende zu setzen, behoben wurde.
Die Kündigung trifft sofort bei Ablauf dieser Frist in Kraft.
Jede Kündigung kann unbeschadet aller Schadensersatzforderungen, die zusätzlich von der Partei, die Opfer der Verletzung ist, gestellt werden können, ausgesprochen werden.
Bei einer Kündigung wegen einer Vertragsverletzung werden die dem Publisher noch geschuldeten Beträge von Twenga als Strafe einbehalten, unbeschadet der Schadensersatzleistungen, die von Twenga gegen ihn geltend gemacht werden mögen.
Bei einer Verletzung des Vertrags durch den Publisher, die nicht innerhalb einer Frist von zwei (2) Tagen ab dem Verschicken einer Anmahnung per Brief oder E-Mail, dieser Verletzung ein Ende zu setzen, tatsächlich behoben wurde, behält Twenga sich auch das Recht vor, innerhalb von vierundzwanzig Stunden die Veröffentlichung der Kampagnen auf der eingetragenen Internetseite auszusetzen.
8.4. Folgen der Kündigung
Die Kündigung des Vertrags ist mit folgenden Konsequenzen und Pflichten verbunden:
- der Benutzername und das Passwort des Herausgebers werden deaktiviert,
- der Publisher ist verpflichtet, unverzüglich die auf den Seiten der Internetseite installierten Skripts zu entfernen,
- Twenga wird dem Publisher nach den Modalitäten wie sie in Artikel 5.2.3 der Finanzanlage vorgesehen sind, die Beträge zahlen, die ihm noch geschuldet und nicht bestritten werden.
Artikel 9 - HAFTUNG VON TWENGA
9.1.
Twenga wird sich bemühen, soweit möglich die Plattform jeden Tag rund um die Uhr zugänglich zu halten.
Allerdings kann der Zugang zur Plattform zeitweise ausgesetzt werden, insbesondere wegen technischer Operationen zur Wartung, Migration und Aktualisierung, wegen Pannen oder Auflagen, die mit der Funktionsweise des Internets in Verbindung stehen.
Der Publisher wird informiert, dass die Übermittlung von Daten im Internet nur mit relativer Verlässlichkeit und Sicherheit möglich ist. Die Netze, auf denen die Daten umlaufen, weisen verschiedene Eigenschaften und Möglichkeiten auf und können zu bestimmten Tageszeiten saturiert sein, was möglicherweise die Zeit für das Herunterladen sowie den Zugriff darauf beeinträchtigt.
Im Übrigen kann Twenga nicht garantieren, dass die über das Internet verbreiteten Daten geschützt sind, abgefangen oder Gegenstand anderer böswilliger Umtriebe zu werden.
9.2.
Twenga kann keinesfalls dafür haftbar gemacht werden, dass die Internetseiten der Inserenten aus technischen Gründen nicht verfügbar sind.
Sie trägt keinerlei Verantwortung für den Inhalt, die Produkte und/oder die Leistungen, die auf den Internetseiten der Inserenten verfügbar sind, welche ihren eigenen Nutzungsbedingungen unterliegen.
Sofern die Publisherseite aus technischen Gründen nicht verfügbar ist, kann Twenga dafür keinesfalls verantwortlich gemacht werden. Twenga übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch die Installation des Skriptes durch den Publisher entstanden sind.
9.3.
Auf jeden Fall ist die Haftung, die Twenga eventuell aufgrund und für die Dauer des Vertrags obliegt, ausdrücklich - alle Schäden und Gründe zusammen - auf die vom Herausgeber für die sechs (6) letzten Monate vor dem Eintritt der Ursache des Schadens beschränkt.
Artikel 10 - URHEBERRECHT
10.1.
Die Systeme, Computerprogramme, Technologie, Strukturen, Infrastrukturen, Skripts, Datenbanken und Inhalte (Texte, Bilder, visuelle Elemente, Musik, Logos, Marken, etc...), die von Twenga im Rahmen des affinitAD-Netzwerks und der Plattform genutzt werden, sind durch Urheberrechte geschützt. Zu diesen Elementen wird dem Publisher keinerlei Lizenz außer zu der strikten Umsetzung dieses Vertrags zuerkannt. Jede Dekompilation, jedes Entschlüsseln, jede Extraktion, jede Kopie, jede Veröffentlichung und allgemeiner jede Verwendung irgendeines dieser Elemente, ganz oder teilweise, ohne vorherige und ausdrückliche Genehmigung von Twenga, sind ausdrücklich verboten.
10.2.
Der Umstand, dass der Publisher auf der Internetseite die visuellen Zeichen oder die Marke eines Inserenten im Rahmen einer Kampagne veröffentlicht, räumt ihm keinerlei Urheberrecht an diese visuellen Zeichen oder dieser Marke oder an den Produkten oder Leistungen des Inserenten ein.
Artikel 11 - PERSÖNLICHE DATEN
11.1.
Beim Anmeldeantrag des Herausgebers und seiner Verwendung der Plattform ist Twenga veranlasst, persönliche Daten bezüglich des Herausgebers einzuholen.
Diese persönlichen Daten sind notwendig, um den Zugang des Herausgebers zum affinitAD-Netzwerk und zur Plattform zu verwalten und allgemeiner um die Umsetzung des Vertrags sicherzustellen.
Ihr Zweck ist es auch, es Twenga zu erlauben, gesetzliche Pflichten und Vorschriften einzuhalten.
11.2.
Diese Daten sind für Twenga und die Dienstleister bestimmt, die bei der Erfüllung des Vertrags mitwirken können. Auch kann Twenga sie den zuständigen Behörden übermitteln, um gesetzliche Pflichten und Vorschriften zu erfüllen.
11.3.
Der Publisher hat das Recht, die Übermittlung und gegebenenfalls die Berichtigung oder Löschung der ihn betreffenden Informationen zu erwirken, indem er Twenga einen Antrag per Brief oder per E-Mail zuschickt.
11.4.
Twenga verwendet "Cookies", von der das korrekte Funktionieren der Plattform abhängt.
Daher impliziert die Nutzung der Plattform, dass der Publisher diese Cookies akzeptiert.
Ein Publisher, der diese nicht akzeptiert, kann die Plattform nicht korrekt nutzen.
11.5.
Im Rahmen der per CPA vergüteten Kampagnen bleiben Twenga oder der Inserent die einzigen Eigentümer der bezüglich der Internetuser über die eingetragene Internetseite eingeholten Informationen.
Der Publisher erkennt ausdrücklich an, dass er über kein Recht, welcher Art auch immer, auf die eingeholten Daten verfügt und verpflichtet sich, sie nicht zu verarbeiten.
Artikel 12 - VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN
12.1. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, die Existenz und den Inhalt des Vertrags sowie die Korrespondenz zwischen den Parteien vor der Unterzeichnung des Vertrags und danach geheim zu halten.
Jede der Parteien untersagt es sich auch, diese vertraulichen Informationen zu anderen Zwecken als zur korrekten Erfüllung zu nutzen.
Mit Ausnahme der vorstehenden Bestimmungen autorisiert der Publisher Twenga ausdrücklich, ihre Geschäftsbeziehungen im Rahmen der Akquisition eventueller Partner zu nennen.
Es wird zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart, dass die in diesem Artikel 12.1 genannte Geheimhaltungspflicht über eine Dauer von drei (3) Jahren ab dem Ende des Vertrags weiter wirksam bleibt, was auch immer der Grund dafür gewesen sein mag.
12.2. Werbung, Referenzen
Als Mitglied des affinitAD-Netzwerks autorisiert der Publisher Twenga, den Namen seiner Internetseite, seinen Geschäftsnamen, sein Logo oder seiner Marken als geschäftliche Referenz zu nutzen.
12.3. Cookies
Wenn er es möchte, kann der Publisher auf eigene Verantwortung den Code und die Tags von Twenga auf den Seiten der Internetpräsenz des Publishers einfügen.
Der Publisher muss eine für persönliche Daten geltende, geeignete Geheimhaltungspflicht einführen. Der Publisher verpflichtet sich daher, auf seiner (seinen) Internetseite(n) eine Geheimhaltungs- und Schutzpolitik für persönliche Daten einzuschließen, die klar aussagt, dass Dritte auf den Browsern der Besucher ihrer Internetseite(n) anonyme Cookies platzieren können.
Der Publisher verpflichtet sich außerdem, seine User über die verschiedenen Optionen zu informieren, die es ihm ermöglichen, Cookies zu verwalten.
Keinesfalls kann Twenga für die Verarbeitung der persönlichen und nicht persönlichen Daten haftbar gemacht werden, die gegebenenfalls vom Publisher erstellt wurden.
12.4. Abtretung des Vertrags
Der Publisher verpflichtet sich, seine Rechte und Pflichten nicht ohne die vorherige und schriftliche Genehmigung von Twenga abzutreten oder zu übertragen.
Twenga behält sich das Recht vor, jederzeit den Vertrag ganz oder teilweise abzutreten oder zu übertragen.
12.5. Teilweise Ungültigkeit
Die Nichtigkeit oder Nichtanwendbarkeit irgendeiner der Bestimmungen dieses Vertrags führt nicht zur Nichtigkeit der anderen Bestimmungen, die ihre Wirksamkeit und Tragweite beibehalten.
Die Parteien kommen überein, dass, wenn eine Bestimmung sich ganz oder zum Teil als nichtig oder nicht anwendbar herausstellen sollte, sie sich über die notwendigen und vernünftigen Änderungen einigen müssen, um weiterhin die Interessen und Zielsetzungen der Parteien zu wahren, so wie diese zum Tag der Unterzeichnung dieses Vertrags galten.
Artikel 13 - ÄNDERUNGEN
Twenga behält sich die Möglichkeit vor, den Vertrag jederzeit zu ändern.
Jede Änderung wird durch das Verschicken einer besonderen E-Mail angezeigt.
Falls der Publisher die Änderung ablehnt, muss er den Vertrag innerhalb einer Frist von einem (1) Monat ab Bekanntmachung der Änderung kündigen.
Diese Kündigung tritt innerhalb von sieben (7) Tagen in Kraft.
Mangels einer Kündigung innerhalb dieser Frist gilt die Änderung als akzeptiert.
Artikel 14 - Anwendbares Recht und Gericht
Der Vertrag unterliegt dem französischen Recht.
Im Falle einer Beanstandung bezüglich der Gültigkeit, der Auslegung oder der Erfüllung des Vertrags und falls der Publisher ein Geschäftsmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, vereinbaren die Parteien, dass die Kompetenz darüber zu entschließen ausschließlich den Gerichten in Paris vorbehalten ist.
Die Originalversion der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde auf Französisch verfasst. Im Falle von Widersprüchen zwischen der französischen Fassung und der übersetzten Version, ist die französische Fassung bindend.
Qualitätsrichtlinien für den Publisher